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Verband & PolitikLesezeit 5 min.

Stellungnahme zur Mountainbike-Strategie

St. Gallen, 22. August 2024 – Der Verband Wald St. Gallen & Liechtenstein hat im Rahmen der Vernehmlassung zum VIII. Nachtrag des Strassengesetzes und zur Mountainbike-Strategie des Kantons St. Gallen eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Die Waldeigentümer unterstützen grundsätzlich die Bestrebungen zur Förderung des Mountainbike-Sports und sehen darin eine Chance, die Koexistenz der verschiedenen Nutzergruppen zu verbessern. Dabei betont der Verband jedoch die besondere Rolle der Waldeigentümer als Grundeigentümer, die den Wald nutzen, pflegen und an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligt sind.

In ihrer Stellungnahme fordert der Verband, dass durch die Umsetzung der MTB-Strategie keine zusätzlichen Kosten für die Waldeigentümer entstehen dürfen. Insbesondere müssen Haftungsfragen klar geregelt werden, sodass die Verantwortung der Waldeigentümer nicht über die forstwirtschaftliche Nutzung hinausgeht. Auch sollen sie nicht für die Sicherheitsholzerei entlang von MTB-Routen verantwortlich gemacht werden. Zudem fordert der Verband, dass der Unterhalt und die Finanzierung der signalisierten MTB-Routen unter Berücksichtigung des gesteigerten Allgemeingebrauchs durch die öffentliche Hand erfolgen muss.

Der Verband betont die Notwendigkeit, dass der Bau und Betrieb von MTB-Anlagen im Wald vertraglich geregelt und die Waldeigentümer entsprechend entschädigt werden. Dabei soll die forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder in jedem Fall Vorrang vor der Nutzung durch Mountainbiker haben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Strategie Widersprüche enthält, die präzisiert werden müssen. Zudem sei es wichtig, dass die MTB-Anlagen (Downhill-Trails, Bike-Parks) als wichtiger Bestandteil der Strategie umfassend behandelt werden, einschliesslich rechtlicher Vorgaben, Finanzierung und Trägerschaft.

Ebenso erwartet der Verband, dass der Schutz der sensiblen Waldflächen und damit die besonderen Interessen der Natur sichergestellt sind und dies in der Planung und Umsetzung entsprechend berücksichtigt wird.

Abschliessend betont der Verband, dass eine gerechte Entschädigung der Waldeigentümer für die Bereitstellung von Flächen, Mehraufwände und Mindererträge, die im Zusammenhang mit MTB-Trails oder -Pisten stehen, unerlässlich ist. Hierfür sollten klare Kriterien festgelegt werden.

Der Verband der Waldeigentümer hofft, dass die eingebrachten Punkte in die Ausarbeitung der MTB-Strategie und der notwendigen gesetzlichen Grundlagen einfliessen und bedankt sich für die Berücksichtigung der Vernehmlassung.

Kontakt: 

Verband Wald St.Gallen  & Liechtenstein

Andreas Widmer

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