Biken im Wald
Biken hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem beliebten Breitensport entwickelt. Das Aufkommen von elektromotorunterstützten MTB hat die Zugänglichkeit für den Sport noch verstärkt. Verschiedene Anspruchsgruppen nutzen und fordern unterschiedliche Angebote, die sich gerade im Mittelland meist im Wald befinden.
Neben dem Befahren der offiziellen Infrastruktur ist auch das Bedürfnis der Sporttreibenden spürbar, sich ausserhalb befestigter Wege im freien Waldgelände zu bewegen. In den meisten Kantonen ist dies ausdrücklich untersagt. Die Durchsetzung solcher Verbote erweist sich aber oft als anspruchsvoll.
Der zunehmende Nutzungsdruck hat direkte Folgen für den Wald und die auf ihn angewiesenen Lebewesen. Häufiges Befahren und dynamische Belastungen wie das Bremsen begünstigen die Erosion. Ausserdem führt das Ausweichen bei vernässten Stellen nicht selten zu unerwünschten Wegverbreiterungen. Zudem verursachen auch Bikende Störungen im Lebensraum des Wildes, mit negativen Auswirkungen auf das Wild und den Wald. All diese Einflüsse auf den Wald erschweren das Aufkommen der Naturverjüngung und können so die Walderhaltung beeinträchtigen.
Für Waldeigentümer/-innen hat das Biken im Wald, nicht nur aber insbesondere abseits befestigter Waldstrassen, Mehraufwände und Mindererträge zur Folge. So fällt beispielsweise ein erhöhter Planungs- und Sicherheitsaufwand bei forstlichen Arbeiten an. Laut Waldpolitik des Bundes sollen diese Mehraufwände und Mindererträge abgegolten werden.
Um die Waldeigentümerschaft bei der Interessensvertretung zu unterstützen, hat WaldSchweiz hat ein Merkblatt erarbeitet. Neben Tipps und Tricks enthält es eine Übersicht zu Haftungsfragen rund um MTB-Infrastruktur und Empfehlungen wie die Werkeigentümerstellung mittels Vereinbarung an eine Trägerschaft übergeben werden kann.
Hier können Sie das Merkblatt für Waldeigentümer herunterladen.
Lenkung der Bikenden
Es gibt mehrere Stufen, auf denen die unterschiedlichen Ansprüche der Gesellschaft an den Wald koordiniert werden können.
Die Kantone können in Richt- und Waldentwicklungsplänen Ausschlussgebiete festhalten, durch die keine MTB-Routen führen sollen und in denen keine MTB-Infrastruktur toleriert und bewilligt wird. Dazu kommen Erholungs- oder MTB-Konzepte. Damit versuchen die Kantone ökologisch sensible Gebiete zu entlasten und ein kanalisierendes Angebot für Bikende und andere Erholungssuchende ausserhalb dieser Gebiete zu schaffen.
In einigen Waldgebieten ist der Nutzungsdruck durch Bikende besonders ausgeprägt und es kommt zu Konflikten mit anderen Waldleistungen. Dort können zusätzliche Lenkungsmassnahmen zielführend sein. Dazu gehört das Errichten neuer oder die Legalisierung einzelner wilder MTB-Trails. Die Erarbeitung von Lenkungsmassnahmen ist anspruchsvoll und bedarf meist einer externen Begleitung. Dabei müssen die Interessen der Waldeigentümerschaft jederzeit gewährleistet sein.
WaldSchweiz ermutigt die Waldeigentümerschaft, sich gegenüber solchen Lenkungsmassnahmen offen zu zeigen.
Sensibilisierung
Zu einer erfolgreichen Lenkung gehören auch Sensibilisierungsmassnahmen. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Bikevereinen und der Trägerschaft der MTB-Infrastruktur zu. Diese sollen in Absprache mit der Waldeigentümerschaft aktiv Verhaltensregeln an die Bikenden kommunizieren. Massgebend dabei sind insbesondere der Waldknigge und der Mountainbike-Kodex. Im Besonderen soll über die Schliessung der bisherigen illegalen Trails informiert werden.
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