Muss mein Hund im Wald an die Leine?
Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Die wärmer werdenden Temperaturen laden dazu ein, das Bike aus der Garage zu holen oder ausgedehnte Spaziergänge mit dem Hund zu unternehmen. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.
Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand von April bis am Juli die Leinenpflicht für Hunde. Die genauen Daten können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Diese Pflicht wird kontrolliert und Widerhandlungen können gebüsst werden. Selbst wenn keine kantonale Regelung existiert, sind Hundehalterinnen und Hundehalter angehalten, ihre Tiere in dieser Zeit anzuleinen.
Nicht nur die Hundebesitzer, sondern alle Besucherinnen und Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Denn besonders in der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere aktiv und sollten nicht gestört werden. Wiederholtes Aufschrecken und damit verbundene Fluchtreaktionen führen zu Stress und können im schlimmsten Fall zur Aufgabe der Jungtiere führen.
Wir danken für Ihre Rücksichtnahme.
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