Schutzwald

Die Schutzwirkung des Waldes vor Naturgefahren ist in der Schweiz von herausragender Bedeutung. Schutzwälder schützen den Lebens- und Wirtschaftsraum von mehr als einer Million Menschen mitsamt den zugehörigen Infrastrukturen.

Rund die Hälfte des Schweizer Waldes erfüllt eine Schutzfunktion. Dies entspricht ca. 6’000 km2 Wald! Dieser Wald schützt schätzungsweise 130’000 Gebäude und mehrere Tausend Kilometer Verkehrswege.

Konkret schützt der Wald Menschen, Tiere und Sachgüter vor folgenden Naturgefahren:

  • Steinschlag
  • Lawinen
  • Hochwasser
  • Hangrutsche
  • Murgänge
  • Erosion

Er verhindert dabei entweder das Entstehen der Gefahr (z. B. Lawinen) oder er vermag die Vorgänge zu verringern (z. B. Steinschlag).

Schutzwald lohnt sich

Die Schutzwaldpflege ist aufgrund der schwierigen Topografie und der oft ungenügenden Erschliessung aufwändig und nicht kostendeckend. Deshalb gewähren Bund und Kantone Beiträge. Müsste die Schutzwirkung durch technische Massnahmen ersetzt werden, wären die Kosten kaum zu tragen. Der Wald erbringt bei fachgerechter Pflege eine vergleichbare Schutzwirkung rund zehn Mal günstiger.

Der volkswirtschaftliche Wert der Schutzwirkung des Waldes wird auf ca. 4 Mrd. Franken pro Jahr geschätzt!

NaiS - Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald

Im dicht besiedelten Alpenraum erhalten der Schutzwald und seine Pflege eine zunehmende Bedeutung. Das Ziel besteht darin, mit einem minimalen Aufwand einen Waldzustand zu schaffen, der den Mindestanforderungen für eine nachhaltige Erfüllung der Schutzwirkung entspricht.

Um dieses Ziel zu erreichen hat das BUWAL (heute BAFU) im Jahre 2005 die Wegleitung NaiS herausgegeben. NaiS ist heute für jegliche Schutzwaldpflege-Massnahmen verbindlich, welche mit Bundesmitteln abgegolten oder gefördert werden. Die Pflege der Schutzwälder orientiert sich stets an folgenden sieben Grundsätzen :

1. Auf das Schutzziel ausgerichtet.
Pflegemassnahmen in Schutzwäldern dienen vorrangig der Verminderung von Naturgefahren.

2. Am richtigen Ort 
Pflegemassnahmen werden dort ausgeführt, wo der Wald die Wirkung von Naturgefahren auf Menschen oder Sachwerte verhindern oder verringern kann.

3. Zur richtigen Zeit
Pflegemassnahmen sind dann auszuführen, wenn eine optimale Wirkung mit minimalem Aufwand erzielt werden kann.

4. Im Einklang mit den natürlichen Lebensabläufen
Pflegemassnahmen sind auf die Standortsverhältnisse abzustimmen. So lassen sich die Kräfte der natürlichen Waldentwicklung nutzen.

5. Objektbezogen, transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar
Pflegemassnahmen werden durch Fachleute an Ort und Stelle festgelegt. Damit wird man den kleinräumig wechselnden Verhältnissen gerecht. Der Entscheidungsprozess verläuft immer gleich. Er wird dokumentiert und damit transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar gemacht.

6. Wirksam 
Pflegemassnahmen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ziel.

7. Ziel mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar         
Pflegemassnahmen stehen in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Hier erfahren Sie mehr zur Wegleitung NaiS