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Waldbesucher und Waldbesucherinnen

Wir Waldeigentümer sehen uns als Gastgeber und heissen Sie herzlich willkommen im Wald! Im Schweizer Wald gilt – mit wenigen Einschränkungen – ein gesetzlich verankertes, freies Betretungsrecht. Es gelten jedoch ein paar Regeln. Erfahren Sie mehr:

Alle sind grundsätzlich im Wald herzlich willkommen. Im Schweizer Wald gilt – mit wenigen Einschränkungen – ein gesetzlich verankertes, freies Betretungsrecht. Das heisst aber nicht, dass man im Wald alles tun und lassen kann. Es gelten ein paar Regeln.

Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert,

  • die Natur und andere Waldbesucher zu respektieren und Rücksicht zu nehmen
  • sich im Wald unmotorisiert zu bewegen, denn hier gilt ein allgemeines Fahrverbot für motorisierten Verkehr
  • immer auf den Wegen zu bleiben
  • den Wald möglichst nur tagsüber zu besuchen, denn in der Dämmerung und in der Nacht werden die Tiere stark gestört.

Der Wald ist Lebensraum und Rückzugsort für viele Pflanzen und Tiere. Als Waldbesucher respektieren wir die Natur!

Bäume sind die Bausteine des Waldes. Tragen Sie Sorge zu ihnen, denn:

  • Jede Verletzung (z. B. ein eingekerbtes Herz in der Rinde) schadet dem Baum und ist eine Eintrittspforte für schädliche Pilze und Insekten.
  • Umgeknickte und verletzte Bäumchen wachsen nicht mehr schön.

Wildtiere sind keine Haustiere; der Wald ist kein Streichelzoo. Deshalb gilt:

  • Wildtiere brauchen Ruhe und sollen nicht gestört werden.
  • Besonders im Frühling, wenn die Jungtiere zur Welt kommen, ist Rücksicht geboten; auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.
  • Wildtiere sollen nicht gefüttert werden, dies schadet ihnen mehr, als es hilft.
  • Wildtiere und ihre Behausungen sollen nicht angefasst und schon gar nicht zerstört werden.

Reiterinnen und Biker sind bei uns im Wald willkommen. Unsere spezielle Bitte an Sie:

  • Bleiben Sie bitte auf befestigten oder speziell gekennzeichneten Wegen.
  • Reiten und fahren Sie nicht querwaldein, denn das stört die Wildtiere, macht junge Pflanzen kaputt und schädigt das Wurzelwerk der Bäume.

Liebe Hundefreunde, bitte beachten Sie Folgendes:

  • Hunde sind stets unter Kontrolle zu halten, sie können sonst andere Waldbesucher oder die Wildtiere massiv stören.
  • In einigen Kantonen und/oder zu gewissen Zeiten (Frühling) herrscht Leinenpflicht, auch im Wald.
  • In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht.
  • Die Hinterlassenschaft der Hunde ist allen zuliebe zu beseitigen.

Ob für eine knusprige Cervelat oder nur zum Wärmen der kalten Hände, beim Feuern im Wald gilt es, einiges zu beachten:

  • Benutzen Sie wenn möglich bestehende Feuerstellen.
  • Herumliegende Äste dürfen fürs Feuern gesammelt werden.
  • Wenn nicht anders vermerkt, darf an Feuerstellen bereitgestelltes Holz massvoll benutzt werden.
  • Bäume dürfen auf keinen Fall beschädigt oder gar gefällt werden; frisches Holz brennt ohnehin kaum.
  • Vor dem Weggehen sind Feuer und Glut zu löschen.
  • Bei Trockenheit herrscht Waldbrandgefahr, Feuerverbote sind strikte zu beachten.

Bei Partys und ähnlichen Veranstaltungen im Wald gelten besondere Regeln:

  • Feste in einer Waldhütte sind erlaubt und meist unproblematisch.
  • Auch gegen ein einmaliges Übernachten (wenige Personen) haben die Waldeigentümer meist keine Einwände.
  • Grosse Feste und Veranstaltungen benötigen eine Genehmigung (den Förster fragen; er kann die Situation einschätzen und den Kontakt zu den Waldeigentümern vermitteln).
  • Fahrverbot beachten: Gäste lassen ihr Auto am Waldrand stehen.
  • Dem Lebensraum Wald und fremdem Eigentum ist Sorge zu tragen.
  • Die Tiere sollen nicht durch laute Musik gestört werden.
  • Und selbstverständlich: Spuren beseitigen und den Abfall nach Hause nehmen.

Im Schweizer Gesetz ist geregelt, dass im Wald das Sammeln und Mitnehmen wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen «in ortsüblichem Umfange» jedermann gestattet ist.

Pilze, Beeren und Blumen dürfen gesammelt werden … aber:

  • Seltene und geschützte Arten dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.
  • Sammeln mit Mass (was nachwächst), und nur für den Eigengebrauch.
  • Waschen, schälen oder kochen Sie Ihr Sammelgut; das schützt vor Parasiten und Erregern (z. B. Fuchsbandwurm).

Auch liegendes Holz und Äste dürfen gesammelt und mitgenommen werden … aber:

  • Sammeln mit Mass; das Ökosystem ist auf Totholz angewiesen.
  • Keine Beschädigung von Bäumen und Jungwuchs.
  • Für den Brätli-Stecken dürfen geeignete Zweige geschnitten werden (z. B. Haselruten).
  • Es dürfen keine Bäume gefällt und kein aufbereitetes Brennholz mitgenommen werden, denn jeder Wald hat einen Eigentümer.

Damit der Wald jederzeit alle seine Funktionen erfüllen kann, wird er von Forstfachleuten gezielt gepflegt und bewirtschaftet. Die professionelle Waldarbeit darf durch die Gäste nicht behindert oder beeinträchtigt werden.

Die Waldbewirtschaftung ist das Recht des Eigentümers und hat den Vorrang. Zur Sicherheit aller sind folgende Regeln zu beachten:

  • Forstliche Absperrungen sind stets zu respektieren: sie dienen der Sicherheit und erleichtern den Forstleuten die Arbeit.
  • Eine Absperrung bedeutet «Weg gesperrt: Lebensgefahr».
  • Ein Warndreieck bedeutet «Durchgang erlaubt, aber Vorsicht ist geboten».
  • Den Anweisungen des Forstpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Waldarbeit ist Sache der Profis; Laien sollten keine Bäume fällen, denn dies ist gefährlich (und ohne Bewilligung auch illegal).
  • Holzbeigen aller Art (z. B. Polter) sind keine Klettergerüste; das Besteigen ist gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.
  • Der Wald, die Bäume und auch aufbereitetes oder gestapeltes Holz haben immer einen Eigentümer. Bäume fällen, Holz verschleppen oder mitnehmen bedeutet Schädigung oder Diebstahl fremden Eigentums.

Die Jagd ist unerlässlich, um Wildbestände zu regulieren und dadurch die Verjüngung des Waldes zu garantieren.

  • Um den Jagdbetrieb nicht zu stören, sollten Waldbesucher möglichst auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.
  • Hochsitze sind für Jäger; andere Waldbesucher sollten diese nicht besteigen, denn die Unfallgefahr ist hoch.

1. Waldbewässerung: Äusserst selten, aber dennoch werden einzelne sehr trockene, jedoch sehr wichtige Schutzwälder bewässert, damit sie ihre Schutzfunktion erfüllen können.

2. Holzverkauf: Geerntete Bäume guter Qualität werden vom Waldbewirtschafter erfasst und markiert, damit der Verkauf geregelt und kontrollierbar abgewickelt werden kann.

3. Rundholzbeige: Diese Stämme warten auf den Abtransport in die Sägerei, wo sie zum Beispiel zu Balken und Brettern weiterverarbeitet werden.

4. Rückegasse: Geerntetes Holz wird auf einem fixen Netz sogenannter «Rückegassen» abtransportiert. Um den Boden zu schonen, fahren die Maschinen meist auf einem Astteppich.

5. Ogiböcke: Mit diesen Dreibeinböcken werden junge Bäumchen vor dem Schnee geschützt, damit sie gut aufwachsen können und später verlässlich vor Naturgefahren schützen können. 

6. Jungwuchs: Die Verjüngung des Waldes erfolgt in der Regel auf natürliche Weise, manchmal ergänzt durch gezielte Pflanzungen erwünschter Baumarten.

7. Schutz vor Verbiss: Diese Schutzhüllen hindern Wildtiere wie Rehe daran, die Knospen und frischen Triebe der jungen Bäumchen zu fressen.

8. Brennholz-Polter: Dieses Holz wird früher oder später gehackt und in einem Heizkraftwerk verbrannt. Bis es so weit ist, finden Tiere und Pilze einen Lebensraum. Holz ist ein nachwachsender, CO2-neutraler Energieträger. 

9. Vorsicht Lebensgefahr: Wo Sie auf diese Sperrungen treffen, heisst es: Durchgang verboten. Während und auch nach der Holzerei herrscht Lebensgefahr!