Europa EUDR

Die "Europäische Entwaldungsverordnung" (European Deforestation Regulation EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Daraufhin wird die "Europäische Holzhandelsverordnung" (European Timber Regulation EUTR) mit Wirkung zum 30. Dezember 2024 aufgehoben.

Diese neue Verordnung verfolgt mehrere Ziele:

  • Vermeidung, dass die gelisteten Produkte, die von Europäern gekauft, verwendet und konsumiert werden, zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und weltweit beitragen,
  • Reduzierung der Kohlenstoffemissionen aus dem Verbrauch und der Produktion von EU-Grundstoffen um mindestens 32 Millionen metrische Tonnen pro Jahr,
  • Bekämpfung jeglicher Entwaldung, die durch die Ausweitung der Landwirtschaft zur Herstellung von Rohstoffen, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, sowie durch die Degradierung von Wäldern verursacht wird.

Klicken Sie hier, um zu den vollständigen Erläuterungen der "EU-Entwaldungsverordnung" zu gelangen (auf Englisch) .

Unter den folgenden Links finden Sie verschiedene Informationen:

Lignum - Holzwirtschaft Schweiz

PEFC

FSC

Deutschland
Gesamtverband Deutscher Holzhandel  (EUDR-Beratung)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung  (Infos zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz HolzSiG)

Frankreich
Ministère de l'agriculture de la souveraineté alimentaire

Österreich 
Holzhandelsüberwachungsgesetz

Italien
Consorzio Servizi Legno Sughero (Verband für Wald Förderung)
Ministere dell'agricoltura, della sovranità alimentare e delle foreste (Infos zum EUTR und Gesetzen in Italien)

England 
Timber Trade Federation TTF